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Whistleblowing-Richtlinie (Meldung unlauterer Praktiken)

Teil I: Details zur Richtlinie

1. Wofür und für wen gilt diese Richtlinie?

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Lieferanten, Berater, Führungskräfte, Praktikanten, Gelegenheits- und Leiharbeiter.

Sie legt fest, was sie tun sollten, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass am Arbeitsplatz etwas Gefährliches, Illegales oder Unethisches passiert und dass es sie oder andere Kollegen betrifft (oder zu beeinträchtigen droht).

Wenn Sie solche Bedenken melden, spricht man von Whistleblowing.

Wir verpflichten uns, jederzeit und bei allem, was wir tun, die höchsten Integritätsstandards einzuhalten.

Alle Unternehmen können jedoch gelegentlich von einem Verhalten betroffen sein, das gefährlich oder rechtswidrig ist bzw. gegen ethische oder berufliche Kodizes verstößt.

Bitte befolgen Sie das im Teil II dieser Richtlinie beschriebene Verfahren und melden Sie unverzüglich jegliche Bedenken hinsichtlich eines solchen Verhaltens, damit wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben.

Diese Richtlinie gilt auch für das Handeln Dritter, wie Lieferanten, Dienstleister und Kunden, sowie für unsere Mitarbeiter. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich eines Dritten haben, kontaktieren Sie uns bitte zuerst, bevor Sie sich an jemand anderen wenden. Der Ansprechpartner Tomáš Hradil erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.

Ihre Bedenken werden immer ernst genommen und von den zuständigen Mitarbeitern gründlich untersucht. Das Wichtigste ist, dass Sie sich sicher fühlen und Teil II mit Zuversicht befolgen können. Denjenigen, die uns auf diese Bedenken aufmerksam machen, drohen keine Repression – wir schätzen alle diese Mitteilungen und respektieren diejenigen, die sie uns geben. Wir alle spielen eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass unser Unternehmen und alle, die in und mit ihm arbeiten, professionell, rechtmäßig und angemessen handeln.

 

2. Kein Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags.

Diese Richtlinie ist nicht Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags. Wir, die LIPOELASTIC a.s., können diese Richtlinie jederzeit ändern.

 

3. Welche Aktivitäten werden in der Regel als relevant für Whistleblowing angesehen?

Dies ist keine erschöpfende Liste, aber die Arten von Problemen, die Sie uns durch Whistleblowing eventuell mitteilen möchten, können Folgendes umfassen:

  • Jede Aktivität, von der Sie vermuten, dass sie kriminell ist
  • Jede Aktivität, von der Sie vermuten, dass sie ein Risiko für Gesundheit und Sicherheit darstellt
  • Jede Aktivität, von der Sie vermuten, dass sie die Umwelt schädigen könnte
  • Jede Aktivität, von der Sie vermuten, dass sie Bestechung und Korruption betrifft
  • Jede Nichteinhaltung gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen
  • Jede Nichteinhaltung beruflicher Anforderungen
  • Jeder Versuch, eine oder mehrere dieser Aktivitäten zu verheimlichen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich auf etwas, worüber Sie sich Sorgen machen, diese Richtlinie bezieht, wenden Sie sich an Tomáš Hradil.

Mobbing oder Belästigung

Wenn sich Ihre Beschwerde auf das Verhalten anderer Ihnen gegenüber bezieht, enthält unsere Beschwerderichtlinie entsprechende Anweisungen zum weiteren Vorgehen (Beschwerderegister, das seit 2017 im Unternehmen besteht). Diese Verhaltensweisen werden von der vorliegenden Richtlinie nicht abgedeckt.

 

4. Vertraulichkeit und Anonymität

Wir ermutigen Sie immer, Ihre Bedenken offen zu kommunizieren, und empfehlen aktiv keine anonymen Meldungen. Dies liegt daran, dass es nicht immer einfach ist, anonyme Meldungen zu bearbeiten und zu untersuchen, zumal wir, wenn wir Sie nicht bitten können, weitere Details zu klären, Schwierigkeiten haben können, Ihre Behauptungen zu klären und Beweise zu finden und/oder eine fundierte Schlussfolgerung zu ziehen. Unter diesen Umständen laufen wir Gefahr, Beweise oder Gelegenheiten zu verpassen, wichtige unterstützende Informationen zu erheben oder nützliche Zeugen zu identifizieren, weil wir trotz aller Bemühungen, sie aufzudecken, einfach nichts über ihre Existenz wissen.

Wenn Sie jedoch Ihre Identität anonym halten möchten, werden wir unser Bestes tun, um sicherzustellen, dass Ihre Anonymität und die Vertraulichkeit Ihrer Bedenken nach Möglichkeit gewahrt bleiben. Sollten wir im Rahmen der Ermittlungen Ihre Identität an andere Personen weitergeben müssen, werden wir mit Ihnen immer im Vorfeld unsere Wünsche und die Gründe, warum wir Ihre Identität ermitteln wollen, besprechen.

Wir werden Sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützen, und Sie können weitere Informationen darüber, wie wir dies tun und welche Rechte Sie haben, in Teil 5 unten finden.

 

5. Wir schützen Whistleblower

Es gibt keine Repressalien für Fehler, auch wenn wir nach unserer Untersuchung (die wir immer gründlich und gewissenhaft durchführen) zu dem Schluss kommen, dass weder eine Verletzung des Gesetzes, der Grundsätze noch ein unethisches Verhalten vorlag. Damit sich jedoch auf eine Mitteilung der entsprechende Schutz bezieht, muss diese Meldung nach vernünftiger Überzeugung des Whistleblowers nachweisen, dass eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eingetreten sind, im Moment eintreten oder künftig wahrscheinlich eintreten werden und dass es im öffentlichen Interesse liegt, die Meldung vorzunehmen:

  • Straftat
  • Nichteinhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung
  • Justizirrtum
  • Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Personen
  • Risiko für die Umwelt oder
  • Vorsätzliches Verheimlichen einer der oben genannten Tatsachen

Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt das Gefühl haben, dass wir Sie im Umgang mit Ihrem Whistleblowing nicht fair oder korrekt behandelt haben, müssen Sie uns unverzüglich informieren. Zuallererst sollten Sie Tomáš Hradil informieren, und wenn Sie mit dem Ergebnis dieses Gesprächs nicht zufrieden sind, sollten Sie das in unserer Beschwerderegister-Richtlinie beschriebene Verfahren befolgen.

Wir schützen Whistleblower auch vor anderen, wenn also ein Whistleblower uns berichtet, dass andere ihn unangemessen behandelt haben (auch wenn er infolge seiner Bedenken bedroht wurde), werden wir disziplinarische Maßnahmen gegen diese Personen ergreifen. Die Folge unseres Verfahrens kann die Entlassung einer solchen (solcher) Person(en) wegen grober Verletzung der Arbeitsdisziplin sein. Whistleblower können auch das Recht haben, rechtliche Schritte gegen solche Personen einzuleiten.

Wenn Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten als Whistleblower sowie zu Ihrem Schutzanspruch wünschen, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

 

6. Whistleblowing an andere Personen außerhalb der LIPOELASTIC a.s.

Unsere Grundsätze beziehen sich auf den Prozess der Meldung, Untersuchung und Behandlung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz in der LIPOELASTIC a.s.

Das Whistleblowing-Verfahren, das wir sorgfältig implementiert haben, wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass wir möglichst in der Lage sind, alle geäußerten Bedenken auszuräumen und Sie im Rahmen dieses Prozesses zu schützen.

Aus diesen Gründen gehen wir davon aus, dass es sehr selten, wenn überhaupt, erforderlich sein wird, dass Sie jemanden außerhalb der LIPOELASTIC a.s. in diesen Prozess einbeziehen.

Wir sehen jedoch an, dass Sie in Ausnahmefällen möglicherweise eine externe Behörde – z. B. eine Branchenaufsichtsbehörde – und/oder einen Anwalt hinzuziehen möchten, der Sie an die zuständige Aufsichtsbehörde für die Art des von Ihnen angesprochenen Problems verweisen kann.

Beteiligung von Presse/Medien

Die Beteiligung der Medien am Whistleblowing führt oft zu einer Eskalation der Situation, nicht zu ihrer Unterstützung. Sie kann die Sammlung von Beweisen und die Bereitschaft anderer relevanter Personen, den Prozess zu unterstützen, erheblich erschweren.

Wir raten Ihnen daher dringend davon ab, sich an die Medien zu wenden. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, werden wir jeden Kontakt mit der Presse als ein schwerwiegendes disziplinarisches Problem betrachten, das eine Entlassung rechtfertigt. Zum Beispiel würden wir im Allgemeinen erwarten, dass Sie alle angemessenen Schritte unternommen haben, um die Angelegenheit intern oder mit einer externen Aufsichtsbehörde zu lösen, und dass Sie einen Anwalt vollständig konsultiert haben, bevor Sie die Beteiligung der Presse rechtfertigen können.

 

Teil II: Unser Verfahren zur Meldung mutmaßlicher Gesetzesverstöße

Gehen Sie nach diesem Verfahren vor:

  • Teilen Sie Ihre Bedenken in erster Linie dem Verantwortlichen Tomáš Hradil mit. Sie können dies schriftlich oder persönlich tun.
  • Wenn Sie Ihre Bedenken nicht mit Tomáš Hradil besprechen möchten oder wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Bedenken äußerst ernst sind, sollten Sie sich an Petr Remeš wenden.
  • Bitte erläutern Sie, dass Sie Ihre Bedenken im Rahmen der Whistleblowing-Richtlinie und des Whistleblowing-Verfahrens äußern. Listen Sie dann alle wichtigen Fakten auf, einschließlich der Namen der beteiligten Personen und aller relevanten Daten.
  • Sie können zu einer Besprechung eingeladen werden, um Ihre Bedenken zu besprechen. Sie können zu dieser Besprechung – und zu allen nachfolgenden Besprechungen - jemanden mitnehmen. Dieser Begleiter kann Ihr Kollege sein. Jeder, der Sie begleitet, wird gebeten, sich damit einverstanden zu erklären, den Inhalt der Besprechung, einschließlich aller während der Besprechung übermittelten und/oder überprüften Unterlagen, streng vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für den Zeitraum vor, während und nach der Besprechung und für alle nachfolgenden Untersuchungen, die wir in Bezug auf die von Ihnen geäußerten Bedenken durchführen.
  • Nach dieser Besprechung werden wir die aufgeworfenen Fragen untersuchen und Sie möglicherweise bitten, an weiteren Besprechungen teilzunehmen, um uns bei unseren Bemühungen zu unterstützen. Wir können uns auch dafür entscheiden, einschlägige externe (oder interne) Experten zu beauftragen, die uns bei der Durchführung einer gründlichen, fairen und verantwortungsvollen Untersuchung unterstützen.
  • Unsere zuständigen Mitarbeiter, die an dieser Untersuchung beteiligt sind, werden Sie so gut wie möglich über den Fortschritt der Untersuchung informieren. Aus einer Reihe von Gründen, die sich im Allgemeinen auf gesetzliche Verpflichtungen, einschließlich der Schweigepflicht, gegenüber anderen oder im Zusammenhang mit einer Rechtsberatung beziehen, die wir in unserem eigenen Namen in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nicht alle Details unserer Ergebnisse oder Handlungen mitteilen. Wir werden jedoch immer unser Bestes tun, um Ihnen zu versichern, dass wir Ihre Bedenken ernst nehmen und dass wir eine verantwortungsvolle Untersuchung durchführen.
  • Es ist möglich, dass das Ergebnis der Untersuchung für Sie nicht zufriedenstellend ist. In diesem Fall haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei Petr Remeš einzureichen und eine Überprüfung dessen zu verlangen, was getan und abgeschlossen wurde.

Wenn Sie Ihre Bedenken in gutem Glauben geäußert haben, werden unser Verfahren und alle, die an seiner Umsetzung beteiligt sind, Sie unterstützen und schützen. Wenn Sie jedoch in böser Absicht falsche Bedenken äußern (z. B. aus bösen Gründen), werden wir unsere Disziplinarpolitik anwenden und es können disziplinarische Verfahren gegen Sie eingeleitet werden.

 

Teil III: Kontakte

ELEKTRONISCHER KONTAKT

whistleblowing@lipoelastic.com

TELEFONISCHER KONTAKT:

+420 571 116 300

SCHRIFTLICHER KONTAKT:

WHISTLEBLOWING, Vrbenská 887, Valašské Meziříčí

Ggf. Briefkasten am Eingang des Gebäudes in Vrbenská 887, Valašské Meziříčí – markieren Sie den Umschlag mit "WHISTLEBLOWING"

ANSPRECHPARTNER:

Tomáš Hradil – thradil@lipoelastic.com

Petr Remeš – premes@lipoelastic.com

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